ClassicGuide

Import und Verzollung

Zulassung und Recht

Wie ein Klassiker aus der EU, aus dem Vereinigten Königreich oder aus den USA in die Schweiz kommt: Formular 13.20 A, MFK und typische Fallen.

Redaktionelle Übersicht, keine Zoll- oder Rechtsberatung. Verzollung klärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Zulassung das Strassenverkehrsamt. Abgaben hängen von Herkunft, Wert und Einfuhrart ab. Stand: August 2026.

Die zwei Hürden

Ein Import ist erst erledigt, wenn beides vorliegt:

  1. Zollrechtlich im freien Verkehr – Nachweis ist der Veranlagungsnachweis Formular 13.20 A mit Zollstammnummer (BAZG). Ohne dieses Papier nimmt das Strassenverkehrsamt das Auto nicht an.
  2. Technisch zugelassen – kantonale Prüfung, elektronischer Versicherungsnachweis (eVn), ausländische Originalpapiere.

Ein im Ausland «frisch restauriertes» Auto ohne 13.20 A und ohne Schweizer Prüfgeschichte ist kein Schnäppchen, sondern ein Projekt mit offener Rechnung.

Ablauf in der Praxis

  1. Vor dem Kauf klären, ob das Auto den Schweizer Vorschriften entsprechen kann (Licht, Abgas, Gurte, Identität). Die Kaufberatungs-Guides nennen die typischen Baureihen-Fallen.
  2. An einer für den Warenverkehr zuständigen Zollstelle anmelden. Mitbringen: ausländischer Ausweis (auch annulliert), Kaufvertrag oder Rechnung, Identitätsausweis. Für Oldtimer ohne 17-stellige VIN verlangt der Zoll oft zusätzlich die Marke in der Anmeldung.
  3. Form. 13.20 A und die Veranlagungsverfügungen (Zoll, MWST) entgegennehmen. Gebühren fallen an; die Höhe setzt der Bund fest.
  4. Schweizer Haftpflicht abschliessen und den eVn an das Strassenverkehrsamt senden lassen.
  5. Termin zur technischen Prüfung im Wohnkanton. Dossier vorher einreichen – unvollständige Unterlagen verzögern den Slot.
  6. Erst nach bestandener Prüfung: Schweizer Fahrzeugausweis und Schilder.

Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut laufen über andere Formulare (18.44, 18.45, 18.46) – ebenfalls über den Zoll, nicht über uns.

Herkunft ändert die Fallen

EU: Meist der einfachste Weg, wenn die Historie stimmt. Verzollungsnachweis und Originalpapiere trotzdem vollständig verlangen. Italien-Importe «frisch restauriert» ohne Fotodokumentation der Blecharbeiten sind ein Klassiker unter den teuren Enttäuschungen.

Vereinigtes Königreich: Rechtslenker sind in der Schweiz zulassungsfähig, handeln aber oft mit Abschlag. Salz-Vorschäden prüfen. Eintragungen und Umbauten (LHD-Umbau) müssen zur MFK passen.

USA: Trockenstaaten-Autos können substanzstark sein. Dazu gehören US-Title, Meilentacho und oft abweichende Beleuchtung (rote hintere Blinker, Sealed-Beam). Der Meilentacho darf grundsätzlich bleiben, die km/h-Angabe muss ablesbar sein. Orange Blinker und geprüfte Scheinwerfer ersparen Diskussionen an der Prüfung. Frische Auktionsware ohne Schweizer Vorgeschichte braucht Budget für die erste Vorführung.

Was du im Kaufpreis einrechnen musst

Neben Kaufpreis und Transport: Verzollung und MWST nach BAZG, allfällige Automobilsteuer, Formulargebühr, erste MFK, Umrüstungen (Licht, Gurte, Tacho), und oft Nacharbeit am Blech. Konkrete Sätze und Ausnahmen (etwa für sehr alte Fahrzeuge oder Übersiedlungsgut) holst du beim Zoll ein – sie ändern sich, und Ausnahmen sind fallbezogen.

Ein lange in der Schweiz laufendes Auto mit alter Zulassung und lokaler Wartungsgeschichte nimmt dir genau dieses Risiko ab. Der Aufpreis ist oft der günstigere Weg.

Nach der Zulassung

Wer die 30-Jahres-Grenze erfüllt, kann den Veteranenstatus beantragen – das ist ein zweiter, getrennter Schritt. Umbauten aus dem Herkunftsland müssen eingetragen oder rückgebaut sein, sonst fällt das Auto an der Prüfung oder beim Veteranenantrag durch.

Quellen