ClassicGuide

Import und Verzollung

Zulassung und Recht

Was der Import eines Klassikers wirklich kostet: MWST 8,1 %, Automobilsteuer 4 %, Zoll, CO2-Befreiung – plus Ablauf mit Formular 13.20 A und MFK.

Redaktionelle Übersicht, keine Zoll- oder Rechtsberatung. Verzollung klärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Zulassung das Strassenverkehrsamt, die CO2-Bescheinigung BFE/ASTRA. Abgaben hängen von Herkunft, Wert und Einfuhrart ab. Stand: September 2026.

Die zwei Hürden

Ein Import ist erst erledigt, wenn beides vorliegt:

  1. Zollrechtlich im freien Verkehr – Nachweis ist der Veranlagungsnachweis Formular 13.20 A mit Zollstammnummer (BAZG). Ohne dieses Papier nimmt das Strassenverkehrsamt das Auto nicht an.
  2. Technisch zugelassen – kantonale Prüfung, elektronischer Versicherungsnachweis (eVn), ausländische Originalpapiere.

Ein im Ausland «frisch restauriertes» Auto ohne 13.20 A und ohne Schweizer Prüfgeschichte ist kein Schnäppchen, sondern ein Projekt mit offener Rechnung.

Was es an der Grenze kostet

Viele Ratgeber rechnen noch mit 7,7 % MWST. Seit der Erhöhung gilt für Fahrzeuge 8,1 %. Dazu kommen in der Regel:

Die Zollstelle kann bei zweifelhaften Angaben den Wert schätzen. Preisangaben in Euro werden zum Verkaufskurs in Franken umgerechnet.

CO2-Sanktion: für die meisten Oldtimer irrelevant

Privat- und Kleinimporteure müssen Personenwagen vor der Erstzulassung beim CO2-Vollzug bescheinigen lassen – ausser das Fahrzeug gilt als Occasion:

Das trifft auf praktisch jeden Klassiker zu, der im Herkunftsland ordentlich zugelassen war. Überführungs- oder Garagenschilder zählen nicht als ordentliche Zulassung. Die Sanktion wird nicht am Zoll erhoben, sondern über BFE/ASTRA – bei befreiten Occasionsfahrzeugen entfällt sie.

Beispielrechnung: BMW E30 aus Deutschland

Reine Rechenhilfe, kein Angebot. Annahmen: Kaufpreis CHF 18'000, Transport bis Bestimmungsort CHF 800, EU-Präferenzursprung (Zoll 0 %), kein Übersiedlungsgut.

  1. Automobilsteuer 4 % von CHF 18'000 = CHF 720
  2. MWST-Bemessung: 18'000 + 800 + 720 = CHF 19'520
  3. MWST 8,1 % = CHF 1'581
  4. Form. 13.20 A = CHF 20
  5. Einfuhrabgaben grob: ca. CHF 2'320

Dazu kommen ausserhalb der Zollstelle: erste MFK, Abgastest falls verlangt, Umrüstungen (Licht, Gurte), Schilder und Zulassungsgebühr – oft weitere hundert bis einige tausend Franken, je nach Zustand und Herkunft. Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut kann von Zoll und Steuern befreit sein (Formulare 18.44 / 18.45 / 18.46) – eigene Voraussetzungen, keine Automatik für jeden Oldtimerkauf.

Ablauf in der Praxis

  1. Vor dem Kauf klären, ob das Auto den Schweizer Vorschriften entsprechen kann (Licht, Abgas, Gurte, Identität). Die Kaufberatungs-Guides nennen die typischen Baureihen-Fallen.
  2. An einer für den Warenverkehr zuständigen Zollstelle anmelden. Mitbringen: ausländischer Ausweis (auch annulliert), Kaufvertrag oder Rechnung, Identitätsausweis. Für Oldtimer ohne 17-stellige VIN verlangt der Zoll oft zusätzlich die Marke in der Anmeldung.
  3. Form. 13.20 A und die Veranlagungsverfügungen (Zoll, MWST, Automobilsteuer) entgegennehmen und bezahlen.
  4. Schweizer Haftpflicht abschliessen und den eVn an das Strassenverkehrsamt senden lassen.
  5. Termin zur technischen Prüfung im Wohnkanton. Dossier vorher einreichen – unvollständige Unterlagen verzögern den Slot.
  6. Erst nach bestandener Prüfung: Schweizer Fahrzeugausweis und Schilder.

Herkunft ändert die Fallen

EU: Meist der einfachste Weg, wenn die Historie stimmt. Verzollungsnachweis und Originalpapiere trotzdem vollständig verlangen. Italien-Importe «frisch restauriert» ohne Fotodokumentation der Blecharbeiten sind ein Klassiker unter den teuren Enttäuschungen.

Vereinigtes Königreich: Rechtslenker sind in der Schweiz zulassungsfähig, handeln aber oft mit Abschlag. Salz-Vorschäden prüfen. Eintragungen und Umbauten (LHD-Umbau) müssen zur MFK passen. Ohne Präferenznachweis kann Zoll nach Gewicht anfallen.

USA: Trockenstaaten-Autos können substanzstark sein. Dazu gehören US-Title, Meilentacho und oft abweichende Beleuchtung (rote hintere Blinker, Sealed-Beam). Der Meilentacho darf grundsätzlich bleiben, die km/h-Angabe muss ablesbar sein. Orange Blinker und geprüfte Scheinwerfer ersparen Diskussionen an der Prüfung. Frische Auktionsware ohne Schweizer Vorgeschichte braucht Budget für die erste Vorführung – und oft Zoll nach Gewicht.

Nach der Zulassung

Wer die 30-Jahres-Grenze erfüllt, kann den Veteranenstatus beantragen – das ist ein zweiter, getrennter Schritt. Umbauten aus dem Herkunftsland müssen eingetragen oder rückgebaut sein, sonst fällt das Auto an der Prüfung oder beim Veteranenantrag durch.

Quellen