Redaktionelle Übersicht, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Art. 33 und 34 VTS sowie das Aufgebot deines Strassenverkehrsamts. Stand: August 2026.
Was die MFK ist
Die Motorfahrzeugkontrolle prüft, ob das Auto vorschriftsgemäss und betriebssicher ist. Das Strassenverkehrsamt bietet dich auf; du wählst den Termin in der Regel selbst. Die Prüfung findet im Wohnkanton statt. Auf Wunsch ist eine Vorführung auch ausserhalb des Intervalls möglich – etwa vor einem Verkauf oder nach einer Restauration.
Ein bestandener Bericht ist ein Indiz, kein Freibrief. Er ersetzt weder die eigene Besichtigung noch ein Gutachten.
Intervalle
Für leichte und schwere Personenwagen gilt Art. 33 Abs. 2 Bst. c VTS:
- erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, spätestens nach sechs Jahren
- anschliessend nach drei Jahren
- danach alle zwei Jahre
Für Klassiker ohne Veteraneneintrag heisst das in der Praxis: alle zwei Jahre.
Mit Veteranenstatus kann das Intervall auf sechs Jahre ausgedehnt werden. Das ist eine Kann-Bestimmung der ASTRA-Weisungen, keine automatische Verlängerung – der Kanton trägt sie ein.
Nach technischen Änderungen gilt Art. 34 VTS: Der Halter muss die Änderung melden, und das Auto ist vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Das betrifft Umbauten ebenso wie einen Rahmentausch oder geänderte Beleuchtung.
Worauf die Prüfer schauen
Bei Klassikern sind die wiederkehrenden Mängel bekannt. Die Kaufberatungs-Guides nennen die modellspezifischen Stellen; quer durch die Baureihen zählen:
- Tragendes Blech: Schweller, Boden, Wagenheberaufnahmen, Längsträger, Federaufnahmen. Spachtel und frischer Unterbodenschutz fallen auf.
- Bremsen: Leitungen, Schläuche, Scheiben oder Trommeln, Handbremse.
- Licht und Signale: Funktion, Farbe der Blinker, Scheinwerferhöhe. US-Importe mit roten hinteren Blinkern sind ein Dauerbrenner – siehe Import.
- Fahrwerk und Lenkung: Spiel, ausgeschlagene Gelenke, poröse Manschetten.
- Reifen: Profil, Schäden, offensichtliche Überalterung. Ein festes gesetzliches Höchstalter gibt es nicht; rissige Pneus fallen durch. Details unter Reifen am Klassiker.
- Abgas und Änderungen: Entfernte Katalysatoren und nicht eingetragene Anlagen.
Das Auto muss gereinigt und vorschriftsgemäss vorgeführt werden. Ein nasser, dreckiger Unterboden verzögert die Prüfung und verdeckt genau die Stellen, die der Experte sehen will.
Was ein frischer Bericht wert ist
Beim Kauf ist ein aktuelles MFK-Protokoll nützlich: Es zeigt, dass das Auto kürzlich vorgeführt wurde, und listet allfällige Mängel. Es sagt nicht, wie das Auto in sechs Monaten aussieht, und es prüft keine Historie, keine Matching Numbers und keinen Marktwert.
Deshalb:
- Bericht lesen, nicht nur «bestanden» glauben. Nachprüfungen und Auflagen stehen im Protokoll.
- Bei Importen ohne Schweizer Prüfgeschichte Budget und Zeit für die erste Vorführung einplanen.
- Vor einem teuren Kauf zusätzlich die Checkliste und bei Bedarf ein neutrales Gutachten nutzen.
Wer eine Garage für die Vorbereitung sucht: im Verzeichnis nach dem Schwerpunkt MFK und Veteranenabnahme filtern.
Quellen
- VTS Art. 33 (periodische Prüfungspflicht) und Art. 34 (ausserordentliche Prüfung)
- ASTRA, Weisungen für Veteranenfahrzeuge, 10. Juli 2026 (Intervall bis sechs Jahre)
- TCS und kantonale Strassenverkehrsämter zur Organisation der Vorführung