Redaktionelle Übersicht, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Weisungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) und die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt deines Kantons. Stand der Auswertung: August 2026.
Was der Eintrag bedeutet
«Veteranenfahrzeug» ist kein Ehrentitel und kein Synonym für «Oldtimer». Es ist ein Eintrag im Fahrzeugausweis (Rubrik «besondere Verwendung» bzw. Ziffer 180). Der Kanton entscheidet darüber anlässlich einer technischen Prüfung. Sind die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, wird der Status entzogen.
Ohne Eintrag bleibt das Auto ein ganz normales Motorfahrzeug – mit dem üblichen MFK-Intervall.
Die Voraussetzungen
Die ASTRA-Weisungen für Veteranenfahrzeuge (Fassung vom 10. Juli 2026) und die kantonalen Merkblätter verlangen im Kern dasselbe:
- Alter: Die erste Inverkehrsetzung liegt mehr als 30 Jahre zurück. Fehlt das Datum, kann das Herstellungsjahr gelten.
- Nur privat: Keine Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden, und kein wirtschaftlicher Erfolg mit dem Fahrzeug.
- Wenig Betrieb: Die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3000 km bzw. 60 Betriebsstunden beschränkt. Ältere kantonale Texte sprechen noch von rund 2000 bis 3000 km – die zuständige Prüfstelle gilt.
- Zustand: Technisch einwandfrei. Die meisten Kantone verlangen zusätzlich die ursprüngliche Ausführung und einen optisch einwandfreien Zustand. Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältiger Pflege entstehen, werden akzeptiert. Patchwork-Schweissungen, abblätternder Lack oder ein undichtes Verdeck sind typische Ablehnungsgründe.
- Originalität: Zeitgenössische Umbauten (in der Gebrauchszeit des Autos) können akzeptiert werden, moderne Eingriffe oft nicht. Details stehen unter Originalität und Umbauten und Umbauten eintragen.
Neu zusammengesetzte Bausätze gelten nicht als Veteranenfahrzeuge und müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen (Art. 4 VTS).
Was der Status ändert
- MFK: Das Nachprüfungsintervall kann auf sechs Jahre ausgedehnt werden (Abweichung von Art. 33 VTS). Das ist der praktische Hauptgewinn.
- Wechselschild: Ein Wechselschild oder -paar darf für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge gelten.
- Steuer: Verkehrsabgaben sind kantonal. Im Kanton Zürich zum Beispiel ist die Abgabe für Veteranen auf höchstens 400 Franken pro Jahr begrenzt; andere Kantone regeln das anders. Eine Schweiz-weite Tabelle führen wir bewusst nicht – sie veraltet sofort.
- Versicherung: Der Veteranenstatus und die Police sind zwei Paar Schuhe. Viele Oldtimer-Policen knüpfen aber an ähnliche Nutzungsgrenzen an. Siehe Oldtimer versichern.
So beantragst du den Eintrag
- Beim Strassenverkehrsamt (oder der von ihm genannten Prüfstelle) einen Termin verlangen und sagen, dass eine Veteranenbeurteilung gewünscht ist – oft ein zusätzlicher Slot neben der normalen MFK.
- Den kantonalen Antrag mitbringen (in mehreren Kantonen «Formular 28» oder ein gleichwertiges Gesuch).
- Das Auto sauber, trocken und vollständig vorführen. Rechnungen zu Blecharbeiten, Umbauten und einer allfälligen Historie helfen.
- Manche Kantone können für die Originalität eine FIVA-ID-Card verlangen. Das ist kein Bundeszwang, aber Praxis.
Nach einem Halterwechsel verlangen mehrere Kantone einen neuen Antrag durch den neuen Halter. Der Eintrag geht nicht automatisch mit.
Quellen
- ASTRA, Weisungen für Veteranenfahrzeuge, 10. Juli 2026
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), insbesondere Art. 4 und Art. 33
- Kantonale Merkblätter, u. a. Zürich, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn (August 2026)