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Veteranenstatus in der Schweiz

Zulassung und Recht

Was der Eintrag «Veteranenfahrzeug» seit 1. August 2026 voraussetzt, welche Auflagen gelten und was der Status bei MFK, Anhänger und Nutzung ändert.

Redaktionelle Übersicht, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Weisungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom 10. Juli 2026 und die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt deines Kantons. Stand der Auswertung: September 2026.

Was seit 1. August 2026 gilt

Seit dem 1. August 2026 gelten die neuen ASTRA-Weisungen für Veteranenfahrzeuge (Fassung vom 10. Juli 2026). Sie ersetzen die Weisungen vom 3. November 2008.

Die wichtigste inhaltliche Änderung: Für den Eintrag zählen nur noch Alter, private Nutzung, Kilometergrenze und der technisch einwandfreie Zustand. Die früheren Vorgaben zur «ursprünglichen Ausführung» und zum «optisch einwandfreien Zustand» stehen in der Weisung nicht mehr.

«Veteranenfahrzeug» bleibt ein Eintrag im Fahrzeugausweis (Rubrik «besondere Verwendung», Ziffer 180) – kein Ehrentitel und kein Synonym für «Oldtimer». Der Kanton entscheidet anlässlich einer Nachprüfung. Sind die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, wird der Status entzogen.

Ohne Eintrag bleibt das Auto ein ganz normales Motorfahrzeug – mit dem üblichen MFK-Intervall.

Die Voraussetzungen

Laut ASTRA-Weisung (Ziffer 1) gelten Motorfahrzeuge als Veteranenfahrzeuge, wenn sie erfüllen:

Was «technisch einwandfrei» in der Praxis bedeutet, entscheidet weiterhin der Verkehrsexperte. Gerissene Sitze, stark beschädigter Lack oder ähnliche Mängel können als technische Defekte gelten – das ist keine wiederbelebte Optik-Klausel, sondern Verkehrssicherheit. Eingetragene Umbauten und Abweichungen vom Typenschein bleiben prüfungsrelevant; sie «rutschen» nicht automatisch durch. Details zu Meldepflicht und Eintragung stehen unter Umbauten eintragen und Originalität.

Anhänger und Anhängerkupplung

Das ist in der endgültigen Weisung klar geregelt:

Was der Status ändert

So beantragst du den Eintrag

  1. Beim Strassenverkehrsamt (oder der von ihm genannten Prüfstelle) einen Termin verlangen und sagen, dass eine Veteranenbeurteilung gewünscht ist – oft ein zusätzlicher Slot neben der normalen MFK.
  2. Den kantonalen Antrag mitbringen (in mehreren Kantonen «Formular 28» oder ein gleichwertiges Gesuch). Manche Kantone verlangen vorab Fotos und Unterlagen.
  3. Das Auto sauber, trocken und betriebsbereit vorführen. Rechnungen zu Arbeiten, Umbauten und einer allfälligen Historie helfen.
  4. Eine FIVA-ID-Card ist laut Bundesweisung keine Voraussetzung. Einzelne Kantone können sie in Sonderfällen weiterhin verlangen – das ist Praxis, kein ASTRA-Zwang.

Im Fahrzeugausweis werden «Veteranenfahrzeug», Ziffer 180, das Datum der Erteilung und der Kilometerstand (bzw. die Betriebsstunden) vermerkt – ausgenommen bei Anhängern. Die Einhaltung wird bei den folgenden periodischen Nachprüfungen kontrolliert.

Nach einem Halterwechsel verlangen mehrere Kantone einen neuen Antrag durch den neuen Halter. Der Eintrag geht nicht automatisch mit.

Quellen